Redispatch 2.0

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Mit der kbg meistern Sie die Herausforderung

  • Redispatch 2.0: Unser Angebot für Sie

Am 1. Oktober 2021 starten die Redispatch 2.0 Prozesse. Dann müssen auch für Kraftwerke und Energieerzeuger wie PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW neue Pflichten übernehmen – und zwar auch außerhalb der Direktvermarktung.

Redispatch 2.0: Ihre neuen Verpflichtungen

Als „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) sind Sie verpflichtet, Daten an den zuständigen Netzbetreiber in elektronischer Form zu übermitteln. Stammdatenprozesse, Stammdatenänderungen und Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten müssen in einem festgelegten Dateiformat mitgeteilt werden – und das können wir für Sie tun.

In der Rolle „Betreiber einer technischen Ressource“ (BTR) sind Sie u. a. verantwortlich für die Ermittlung und Abstimmung abrechnungsrelevanter Ausfallarbeit und die Bereitstellung von Echtzeitdaten – und das können wir für Sie tun.

Der Redispatch 2.0 betrifft bundesweit die unterschiedlichsten Marktteilnehmer. Bereits ab dem 1. Juli 2021 gibt es jedoch Informationspflichten und die Notwendigkeit zur Übermittlung bestimmter Daten. Wir helfen Ihnen gerne.

Bestandteile unseres Angebots für die Übernahme Ihrer Redispatch 2.0-Pflichten

·       Initialer Stammdatenaustausch: Erfüllen Sie die Anforderungen Ihres Anschlussnetzbetreibers

·       Kontinuierlicher Systembetrieb, Datenkommunikation, Monitoring Pauschale monatliche Abrechnung je Anlage; ab 24 Euro pro Monat – Abrechnungsbeginn nach Start von Redispatch 2.0 am 1. Oktober 2021.

·       Abwicklung der Anforderungsfälle Sie zahlen nur, wenn der Abruffall eintritt.

·       unkomplizierte Abrechnung Die Rechnungsstellung der monatlichen Servicepauschale erfolgt quartalsweise.

 Bei Interesse schicken Sie bitte unter Angabe Ihrer steuerbaren Ressourcen Identifikationsnummer (SR-ID) eine E-Mail an: eiv@kbg-homberg.de Sie erhalten dann kurzfristig ein Angebot.

Wir übernehmen für Sie die Pflichten des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers einer technischen Ressource (BTR):

Als „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) übermitteln wir die geforderten Daten im vorgeschriebene Dateiformat zu den festgelegten Zeiten.

Erfüllung der neuen Meldepflichten an den Netzbetreiber durch die Anbindung an Connect+

·       Übermittlung von initialen Stammdaten

·       Übermittlung von Stammdatenänderungen

·       Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten

·       Übermittlung von marktbedingten Anpassungen im Prognosemodell

Als „Betreiber einer technischen Ressource“ (BTR) kümmern wir uns um die Abstimmung abrechnungsrelevanter Ausfallarbeit.

Übermittlung von initialen Stammdaten, Stammdatenänderungen, Nichtbeanspruchbarkeiten, marktbedingte Anpassungen.

Abbildung der BTR-Rolle inkl. BTR-ID, Plausibilisierung der Ausfallarbeit.

 

Ablauf Initialisierungsprozess

1.    Nach der Anmeldung unter eiv@kbg-homberg.de erhalten Sie von uns ein Angebot mit Vertragsunterlagen sowie einen Erhebungsbogen. Von nun an müssen Sie nichts mehr tun.

2.    Nach Eingang der Vertragsunterlagen bei uns erhalten Sie von uns die an den Anschlussnetzbetreiber zu übermittelnden Daten (unsere Marktpartner-ID‘s), sofern er Daten zum EIV/BTR von Ihnen angefordert hat.

3.    Ihre Daten aus dem Erhebungsbogen werden unsererseits plausibilisiert und in die Connect+ Plattform eingespeist.

4.    Sie erhalten von uns eine Mitteilung, sobald die Daten entgegengenommen wurden.

Was bedeutet Redispatch?

Redispatch = Eingriff in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen.

Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln. Zugleich steigern Kraftwerke jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt und das Stromnetz stabil.

Dieses kurze Video der Bundesnetzagentur erläutert das Prinzip von Redispatch:

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FAQ: Häufige Fragen zum Redispatch 2.0

F: Ändert die Beauftragung der Einsatzverantwortlichkeit zur kbg Homberg eG etwas an der Auszahlung meiner Einspeisevergütung?
A: Nein, es bleibt alles wie bisher. Die Einspeisevergütung zahlt Ihnen Ihr örtlicher Verteilnetzbetreiber aus.

F: Warum wird jeder Abruffall separat abgerechnet?
A: Eine pauschale Berücksichtigung eines möglichen Abruffalles in die monatliche Servicepauschale halten wir für nicht fair. Wir werden Sie nicht mit Kosten für eine Dienstleistung belasten, die wir vielleicht nicht werden erbringen müssen. Denn: Aktuell deutet vieles darauf hin, dass wir im Jahr 2021 nicht mit Abrufen von Redispatchleistung rechnen müssen. Darüber hinaus ist unklar, inwiefern Ihre Erzeugungsanlage in einen Abruf einbezogen wird.

F: Meine Erzeugungsanlage dient der Eigenversorgung. Muss ich am Redispatch teilnehmen?
A: Ja, auch Anlagen zur (vollständigen) Eigenversorgung müssen an den Redispatch-Prozessen teilnehmen. Innerhalb der Stammdatenprozesse besteht die Möglichkeit eine Nicht-Verfügbarkeit von Redispatch Leistung fest anzugeben. Dieser Wert muss dann der Eigenversorgungsleistung entsprechen, die durch die Erzeugungsanlage gedeckt wird. (Nichtbeanspruchbarkeitsdatum: „Selbstversorgung mit EE- und KWK-Strom“).

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns einfach an.

E-Mail: eiv@kbg-homberg.de

Tel. 05681-99090