Sicher versorgt.

Grund- und Ersatzversorgung ...

Sicher versorgt.

Wenn Sie selbst, z.B. nach einem Umzug oder einem Erstanschluss im Neubau, nicht aktiv bei einem Energielieferanten Ihrer Wahl einen bestimmten Stromtarif buchen oder ihr Vertragsverhältnis mit diesem ohne Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses beendet ist, „fallen“ Sie automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung. Diese Grund- und Ersatzversorgung wird dann durch den jeweiligen Grundversorger sichergestellt.

Über diese Regelung stellt der Gesetzgeber in Deutschland sicher, dass jeder Verbraucher stets mit Strom versorgt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung ...

Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung erhalten Kunden in der Kernstadt Homberg (Efze) automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Erläuterung Preise 2024

Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise 2024 und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

Gültig ab 01.01.2024
Grundpreis pro Jahr 199,25 Euro (Netto 167,44 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 39,94 Cent (Netto 33,56 Cent)

Unsere Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung finden Sie hier (gültig ab 01.08.2023).

Preise vom 01.01.2023 bis 31.07.2023

Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise 2023 und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

Gültig ab 01.08.2023
Grundpreis pro Jahr 199,25 Euro (Netto 167,44 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 41,26 Cent (Netto 34,67 Cent)

Gültig ab 01.01.2023
Grundpreis pro Jahr 199,25 Euro (Netto 167,44 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 53,75 Cent (Netto 45,17Cent)

Unsere Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung finden Sie hier (gültig ab 01.08.2023).

Preise vom 01.01.2023 bis 31.07.2023

Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise 2022 und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

Gültig ab 01.01.2022 für Vertragsabschluss bis zum 04.01.2022
Grundpreis pro Jahr 168,73 Euro (Netto 141,79 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 30,08 Cent (Netto 25,28 Cent)

Gültig für Vertragsabschluss ab dem 05.01.2022
Grundpreis pro Jahr 168,73 Euro (Netto 141,79 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 58,56 Cent (Netto 49,21 Cent)

Gültig ab dem 01.09.2022
Grundpreis pro Jahr 168,73 Euro (Netto 141,79 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 41,45 Cent (Netto 34,83 Cent)

Unsere Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung finden Sie hier.

Erläuterung Preis 2020

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises 2020-2021 und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

ab 01.01.2020 bis 31.12.2021
Grundpreis pro Jahr 153,26 Euro (Netto 128,79 Euro)
Arbeitspreis pro kWh 29,93 Cent (Netto 25,15 Cent)

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Bekanntmachung (vom 19.05.2007) der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge) an die StromGVV/GasGVV

Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) bzw. die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) in Kraft getreten.

Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge).

Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen – werden ab dem 20.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/ GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG zum 01.07.2007 umgestellt.

Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter www.kbg-homberg.de abgerufen werden und stehen Ihnen in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung. Auf Wunsch übersenden wir unseren Kunden diese gern auch per Post.

Bekanntmachung – Neue Verordnungen für Grundversorgung und Netzanschluss

Am 08.11.2006 sind neue Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas (StromGVV/GasGVV) für den Vertragsanteil der Lieferung sowie die Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV) für den Vertragsanteil Netzbetrieb in Kraft getreten und gelten damit automatisch als rechtliche Grundlage für Verträge.

In Folge dieser neuen Verordnungen ersetzen neue Ergänzende Bedingungen die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG. Auch hier findet basierend auf den neuen Verordnungen die Trennung in Anteile des Betriebes von Netzen und der Lieferung von Energie statt. Kunden in der Grundversorgung profitieren von verbesserten Haftungsregelungen und der Ausweitung von Informationspflichten.

Die Bedingungen des Anschlusses an die Versorgungsnetze der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG werden durch die NAV/NDAV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen geregelt. Seit dem 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Danach haben Energieversorungsunternehmen eine Grundversorgung mit Strom durchzuführen. Die Grundversorgung entspricht – vereinfacht ausgedrückt – der Belieferung von Haushalten und Kleingewerbekunden mit Strom nach allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung nach dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, gültig ab 13. Juli 2005, entsprechen den gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.

Stromgrundversorgungs-
verordnung – StromGVV

Ergänzende Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung ...

Ergänzende
Bedingungen GVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Siehe Link: www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/