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Infos zur Soforthilfe

Information zur Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Damit Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig entlastet werden, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 – spätestens im Januar 2023 – eine staatliche Soforthilfe, die sich am prognostizierten Jahresverbrauch beziehungsweise an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Auch ein Zwölftel des Grundpreises pro Jahr wird erstattet.

Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird nur ein reduzierter Dezemberabschlag eingezogen. Ausfallen kann der Dezember-Abschlag nicht ganz, weil wir Ihren Jahresverbrauch auf 11 statt auf 12 Abschläge umgelegt haben. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, sollten Sie die Zahlung für Dezember um die Soforthilfe reduzieren. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet – Ihnen geht auf keinen Fall Geld verloren. Auch dann nicht, wenn Sie die Anpassung des Dezember-Abschlags nicht vornehmen.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet – wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. dieser Kundenkreis muss seinem Energielieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Ausblick

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Klar ist: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns vermutlich daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren kostenintensiv bleiben werden.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld: Jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Unsere illustrierten Tipps zum achtsamen Verbrauch von Erdgas finden Sie hier: https://kbg-homberg.de/energieersparnis/

Dezember-Soforthilfe = „Überbrückungsgeld“ für den Winter

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.

Die Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde zum Beispiel bereits ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt, die Mehrwertsteuer auf Gas wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastungen über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Diese Maßnahme kann aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden: Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Software muss bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden.

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits 2021 lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Dieser Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten – die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Den Stadtwerken Barmstedt ist es in den letzten Jahren immer gelungen, mit einer sehr vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Deshalb wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Das führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Stadtwerke Barmstedt können die aktuellen Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg in unseren Tarifen fällt deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns auch in diesen herausfordernden Zeiten treu bleiben und sagen *Danke* für Ihr Vertrauen.

Hier gibt es alle Fragen und Antworten zur Soforthilfe auf einen Blick.