Schnell erklärt ...
FAQ ...
Sie fragen – wir antworten!
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten.
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Kontaktieren Sie uns ganz einfach!
Unternehmen ...
Jeder Haushaltskunde in und um Homberg (Efze), im Schwalm-Eder-Kreis und auch über die Kreisgrenzen hinaus.
Preise und Tarife ...
Unter Grundversorgung versteht man den gesetzlich garantierten Anspruch auf die Belieferung mit Strom. Der Vertrag über den Bezug dieses Stroms entsteht automatisch mit der ersten Nutzung und kann nur durch einseitige Willenserklärung durch den Kunden selbst geändert werden.
Das hängt davon ab, welchen Tarif Sie wählen.
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass Sie nicht unter den teuren Tarif der Grundversorgung fallen.
Weitere Informationen zu unseren Preisen und Tarifen finden Sie hier.
Ja, gibt es. Mit dem Tarif HR.HT.NT bekommen Sie Ihren Strom in der Nacht billiger.
Informationen zu unseren Preisen und Tarifen finden Sie hier oder erhalten Sie in unserem Kundennzentrum.
Dieser Tarif ist für Haushalte geeignet, die einen flexiblen Stromtarif mit kurzen Vertragslaufzeiten suchen (alternativ zur Grundversorgung und/oder zu einem Tarif des Wettbewerbs) und deren Verbrauch zwischen 1.300 und 7.000 kWh pro Jahr liegt.
Diesen günstigen Tarif können alle die nutzen, denen Preisgarantien wichtig sind. Mit der Option „Ökostrom“ kann man den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.
Rechnung und Vertrag ...
Nutzen Sie dafür einfach unser Formular zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates. Sie finden es hier oder können es jederzeit im Kundenzentrum erhalten und ausfüllen.
Gern erklären wir Ihnen die Abrechnung im telefonischen oder persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich einfach an unsere Fachabteilung „Netzbetrieb“.
Abrechnungsfragen: Adrian Semmler, Tel. 05681 9909-40, asemmler@kbg-homberg.de
Stromanbieterwechsel ...
Ein Anbieterwechsel ist ganz einfach. Sie beauftragen die kbg mit der Stromlieferung und die kbg übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber zum nächstmöglichen Termin.
Alle Informationen dazu erhalten Sie hier.
EEG-/KWKG-Anlagen ...
Es werden 11 Abschläge ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Sie ab Mitte Januar eines jeden Jahres eine Jahresabrechnung.
Genossenschaft ...
1) Werden Sie Kunde der kbg.
2) Beantragen Sie Ihren Beitritt zur Genossenschaft (Formular hier)
3) Sie zahlen Ihre Geschäftsanteile ein.
4) Nach Zahlungseingang erfolgt die Aufnahme in die kbg. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft mit Mitgliedsnummer.
5) Sie selbst bestimmen Ihr Engagement in der Genossenschaft.