Ihre Prämie / THG-Quote

E-Auto fahren und Geldprämie sichern

Unser THG-Quoten Service für Sie:

Dies gilt für alle vollelektrischen E-Autos – ob privat oder gewerblich genutzt. Möglich macht dies die THG-Quoten-Regelung: sprich die Treibhausgasminderungsquote. Diese Quote zielt als eine Maßnahme auf die Eindämmung von CO2 im Straßenverkehr und damit auf das übergeordnete Klimaziel ab. Mit Ihrem E-Auto tragen Sie also nicht nur zu weniger Abgasen im Straßenverkehr bei, sondern profitieren auch finanziell.

Einfach & schnell E-Auto registrieren und Prämie kassieren!

Zur Anmeldung Ihres E-Autos und zur Sicherung Ihrer Geldprämie erfüllen Sie diese Voraussetzungen:

Häufige Fragen und Antwort zur THG-Quote:

Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema THG-Quote.

Um den Treibhauseffekt weiter ein zu dämmen, werden mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich Anreize zur Senkung von umweltschädlichen Gasen wie CO2 geschaffen. Der Ausstoß dieser Gase ist unter anderem ursächlich für die Erderwärmung und weiteren schädlichen Auswirkungen der  Klimaveränderungen und Folgen für die Ökosysteme. Diverse Unternehmen sind verpflichtet Emissionsrechte zu erwerben, sofern sie nicht selbst genug Emissionseinsparungen vornehmen können. Nun kommen Sie ins Spiel: Sie sparen durch Ihr E-Auto CO2 ein und können sich durch die Registierung bei uns Ihre THG-Prämie sichern. 

Ihr vollelektrisches E-Auto (zugelassen sind keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) können Sie ganz unkompliziert, einfach und schnell über unsere Online-Registrierung anmelden. Wir kontaktieren Sie automatisch zu Beginn eines neuen Kalenderjahres, ob Sie weiterhin rechtmäßig Fahrzeughalter*in sind und die THG-Quote wie gewohnt über uns beantragt werden kann.

Sie können ausschließlich E-Fahrzeuge (keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) anmelden, wobei Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sein müssen. Das Auto kann ein privates oder gewerbliches E-Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifelsfall beispielsweise bei Dienstfahrzeugen mit privater Nutzung bei Ihrem Arbeitergeber vergewissern, ob Sie die Registrierung vornehmen und sich die Geldprämie sichern können. Andernfalls obliegt die Registrierung dem Unternehmen.

Wenn Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Registrierung bei uns kostenlos vornehmen. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus und laden Sie ein Bild des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheiningung Teil 1) hoch. Nach Übermittlung erhalten Sie von uns eine Nachricht sowie bei positiver Prüfung und Zustimmung des Umweltbundesamts die Geldprämie an Ihre übermittelte Bankverbindung ausbezahlt.

Sie müssen die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen und uns die Einwilligung zum Vermarkten der THG-Quote bestätigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal jährlich über einen Vermarkter zur THG-Quote angemeldet werden darf. Dies wird vom Umweltbundesamt sowie dem Hauptzoll, welcher die Mengen der gehandelten THG-Quoten kontrolliert, geprüft. Die Anmeldung kann innerhalb eines Kalenderjahres durch Sie erfolgen. Rückwirkend für vergangene Kalenderjahre ist dies nicht möglich. Mit der Einwilligung bescheinigen Sie uns gegenüber, die Geldprämie ausschließlich und einmalig zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung nach der neuesten Gesetzeslage, da die THG-Quote unter die Steuerpflicht fallen könnte.

Wir bieten den Service nicht nur für unsere Kunden an. Sie können den kostenlosen Service daher gerne nutzen. Sofern Sie Interesse an weiteren Produkten rund um das Thema E-Mobilität, Wallbox und Öko-Strom haben, beraten wir Sie gern.

Zusätzlich zu unserem Anmelde-Service zur THG-Quoten-Regelung bieten wir Ihnen als E-Auto-Fahrer unterschiedliche Leistungen an:

  • Wallboxen für den perfekten energiegeladenen Start von zu Hause sowie den passenden Ladestrom-Tarif mit Öko-Strom
  • E-Ladeinfrastruktur in Homberg (Efze)
  • Lade-Karte zur Nutzung unserer und vieler weiterer E-Ladesäulen

Bei weiteren Fragen sind Ihnen unsere Mitarbeiter des Kundenzentrums gerne behilflich:

AGB´s und Datenschutz

Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema THG-Quote.